Der erste Schritt zur Parlamentszustimmung für die Stärkung des Euro-Rettungsfonds EFSF ist getan. Spannend wird es nächste Woche, wenn der Bundestag abstimmt. Dann zeigt sich, ob Schwarz-Gelb eine eigene Mehrheit hat.
Die umstrittene Ausweitung des Euro-Rettungsfonds EFSF hat die erste parlamentarische Hürde in Deutschland genommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch in Berlin nach Angaben von Teilnehmern die geplante Stärkung des EFSF. Die Linke stimmte dagegen. Separat beschlossen wurden auch die erweiterten Parlamentsrechte für Euro-Hilfen.
Der Bundestag soll kommende Woche endgültig über die Reform abstimmen. Eine Mehrheit des Parlaments gilt als sicher, nachdem SPD und Grüne Zustimmung signalisiert haben. Weiter fraglich ist aber eine eigene Mehrheit der schwarz-gelben Koalition. Der erweiterte EFSF soll möglichst noch Anfang Oktober starten. Allerdings ist die Zustimmung auch anderer nationaler Parlamente noch offen.
Der Bundestag stimmt nächste Woche über die EFSF-Reform ab
Der Rettungsfonds EFSF erhält neue Instrumente. Zugleich soll der Garantierahmen für Not-Kredite an kriselnde Euro-Länder deutlich aufgestockt werden. Der Bundestag soll nach dem Gesetzentwurf von Union und FDP an allen wesentlichen Entscheidungen beteiligt werden. Auch bei eiligen Hilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF muss die Zustimmung des Bundestages eingeholt werden.
Künftig soll der Rettungsfonds Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten aufkaufen können - sowohl von Investoren als auch von Regierungen. Zudem kann er vorsorglich eingreifen und einem Land eine Kreditlinie bereitstellen. Auch sollen Staaten Geld erhalten, damit sie ihre Finanzinstitute stützen können.
Zugleich soll der Garantierahmen für Hilfen auf 780 Mrd. Euro aufgestockt werden. Davon soll Deutschland bis zu 253 Mrd. Euro schultern. Mit dem erhöhten Garantierahmen soll sichergestellt werden, dass der EFSF tatsächlich Notkredite von bis zu 440 Mrd. Euro vergeben und sich günstig Geld beschaffen kann.
Bei raschen oder vertraulichen Entscheidungen soll ein Kreis von neun Vertretern des Haushaltsausschusses vorher zustimmen. Diese Gruppe soll - wie zuvor beim Bankenrettungsfonds Soffin - vom Plenum gewählt werden. Auch ist der Bundestag explizit zuständig, wenn eine vereinbarte Notmaßnahme wesentlich geändert wird.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen dazu wurde nochmals geändert. So soll das Plenum des Bundestages unterrichtet werden, wenn die Gründe für die besondere Vertraulichkeit weggefallen sind. Der Widerspruch des "Vertrauensgremiums" müsse mit Mehrheit fallen. Ein eigener Antrag der SPD sei abgelehnt worden.
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