Mangelnde KompetenzMit den neuen Kontrollbefugnissen kann die BaFin die Abberufung von Aufsichtsräten anordnen - oder sogar ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Für die jetzt eingeleiteten Verfahren gibt es verschiedene Gründe: In einem Fall wirft die Behörde dem betroffenen Aufsichtsrat vor, zu wenig vom Bankgeschäft zu verstehen. In drei Fällen bemängelt sie, dass Aufsichtsräte zu viele Kontrollmandate haben.
Bei sechs Aufsichtsräten zweifelt die BaFin an deren Zuverlässigkeit. Dies sei etwa dann der Fall, wenn ein Aufsichtsrat zugleich Kunde der Bank ist, sein Kredit aber ausfallgefährdet oder sogar ausgefallen ist, sagte Crüwell. "Dann besteht ein Interessenkonflikt."
Betroffene Aufsichtsräte werden zunächst von der BaFin angehört. Crüwell geht aber davon aus, dass es in vielen Fällen letztlich gar nicht nötig ist, die Bankkontrolleure abzuberufen. "Wir rechnen damit, dass die Personen dann gegebenenfalls freiwillig zurücktreten werden", sagte er.