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Merken   Drucken   31.08.2010, 09:31 Schriftgröße: AAA

Machtdemonstration: BaFin sortiert Aufsichtsräte von Banken aus

Exklusiv Die Finanzaufsicht geht gegen inkompetente oder unzuverlässige Aufsichtsräte von Banken vor. In insgesamt zehn Fällen nutzt die Aufsichtsbehörde ihre neuen Kompetenzen sogar dazu, Kontrolleure aus dem Amt zu entfernen. von Nina Luttmer 
"Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren", sagte Christoph Crüwell, Referatsleiter Aufsichtsorganisation bei der BaFin, der FTD, ohne die betroffenen Kreditinstitute zu nennen. Weitere Verfahren würden derzeit vorbereitet.
Die Kontrolle der Aufseher durch die BaFin ist ein Novum   Die Kontrolle der Aufseher durch die BaFin ist ein Novum
Die Kontrolle der Aufseher durch die BaFin ist ein Novum: Erst im vergangenen Sommer hatte der Bundestag das Kreditwesengesetz entsprechend verschärft - als Lehre aus der Finanzkrise. Bis dahin wurden sie überhaupt nicht überwacht. In der Krise war die Arbeit der Aufsichtsräte stark kritisiert worden. Die Kontrolleure hatten nicht verhindert, dass Banken sich in riskante Geschäfte stürzten, Milliardenverluste erlitten und vom Steuerzahler gerettet werden mussten.
Mangelnde Kompetenz
Mit den neuen Kontrollbefugnissen kann die BaFin die Abberufung von Aufsichtsräten anordnen - oder sogar ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Für die jetzt eingeleiteten Verfahren gibt es verschiedene Gründe: In einem Fall wirft die Behörde dem betroffenen Aufsichtsrat vor, zu wenig vom Bankgeschäft zu verstehen. In drei Fällen bemängelt sie, dass Aufsichtsräte zu viele Kontrollmandate haben.
Bei sechs Aufsichtsräten zweifelt die BaFin an deren Zuverlässigkeit. Dies sei etwa dann der Fall, wenn ein Aufsichtsrat zugleich Kunde der Bank ist, sein Kredit aber ausfallgefährdet oder sogar ausgefallen ist, sagte Crüwell. "Dann besteht ein Interessenkonflikt."
Betroffene Aufsichtsräte werden zunächst von der BaFin angehört. Crüwell geht aber davon aus, dass es in vielen Fällen letztlich gar nicht nötig ist, die Bankkontrolleure abzuberufen. "Wir rechnen damit, dass die Personen dann gegebenenfalls freiwillig zurücktreten werden", sagte er.
Eigner schauen genauer hin
Seit August 2009 muss die BaFin auch die Ernennung neuer Aufsichtsräte absegnen. Diese müssen anhand ihrer Lebensläufe nachweisen, dass sie "Sachkunde" mitbringen. Das Kreditwesengesetz schreibt unter anderem vor, dass sie in der Lage sein müssen, die Geschäfte der Bank zu verstehen und Risiken zu beurteilen.
Kritiker hatten der Regierung vorgeworfen, dass "Sachkunde" eine zu schwache Anforderung sei. Die Hürden für die Benennung von Aufsichtsräten seien zwar nicht hoch, sagte Crüwell: "Aber immerhin gibt es nun gesetzlich festgelegte Anforderungen, die für alle Banken gelten." Die BaFin wolle das Bewusstsein dafür stärken, wie wichtig die Aufgabe des Aufsichtsrats sei. Auch Beobachter gehen davon aus, dass die Eigentümer von Banken sich wegen der neuen Kompetenzen der BaFin künftig genauer überlegen werden, wen sie in den Aufsichtsrat berufen.
  • Aus der FTD vom 31.08.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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