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Merken   Drucken   09.11.2012, 11:28 Schriftgröße: AAA

Vor Abstimmung im Bundestag: Steinbrück nennt Betreuungsgeld "schwachsinnig"

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück drohte vor Einführung des Betreuungsgeldes mit einer Verfassungsbeschwerde. Das Gesetz sei frauenfeindlich und rückwärtsgewandt. Eine SPD-geführte Regierung werde es 2013 sofort kippen, kündigt er an.

Kurz vor der geplanten Abstimmung über das Betreuungsgeld im Bundestag hat auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz gedroht. Eine Klage gegen das Vorhaben sei berechtigt, sagte der Abgeordnete am Freitag im Deutschlandfunk.

Dies sei keine Einzelmeinung der SPD. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert. Bei der Frage einer Klage werde man sich mit anderen Fraktionen abstimmen, kündigte Steinbrück an. "Und ich denke, wir sollten auch auf diesem Weg gegen ein so unsinniges - um nicht zu sagen schwachsinniges - Gesetz vorgehen." Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hatte mit einer Klage gedroht.

Steinbrück kündigte zudem an, das Betreuungsgeld nach einem Sieg der SPD bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr zurückzunehmen. "Mit einer SPD-geführten Regierung wird es die kürzeste Halbwertszeit eines Gesetzentwurfes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben." Das Betreuungsgeld sei nicht nur haushaltspolitisch Unsinn. Es beschädige auch das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Steinbrück sprach sich dafür aus, die Mittel für das Betreuungsgeld lieber für den Ausbau von Kindertagesstätten zu verwenden.

Der Bundestag soll am Freitag über das Betreuungsgeld abstimmen, das von der Opposition rundweg abgelehnt wird. Auch in Union und FDP gibt es Kritiker. Nach Probeabstimmungen in beiden Fraktionen wird allerdings trotz mehrerer Nein-Stimmen mit einer klaren Mehrheit gerechnet. Allerdings zeichnet sich ab, dass rund zehn Abgeordnete wegen Krankheit fehlen werden.

Das Betreuungsgeld soll zum 1. August 2013 starten. Gezahlt wird es an Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause erziehen und nicht vom Kita-Ausbau profitieren. Im ersten Jahr soll es 100 Euro und vom 1. August 2014 an 150 Euro im Monat betragen.

  • FTD.de, 09.11.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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