Zudem drohen Ungarn Strafen der EU-Kommission, weil das Land seine Verpflichtungen zum Defizitabbau nicht einhält. Sagt die Regierung in Budapest in den nächsten Tagen keine Einsparungen zu, könnte Währungskommissar Olli Rehn schon im Januar finanzielle Sanktionen vorschlagen, die nach den Änderungen am Stabilitätspakt schnell wirksam würden.
Wesentlich länger dauern würde dagegen ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren, wenn ungarische Gesetze gegen EU-Recht verstoßen. Das Land hat die Möglichkeit nachzubessern. Erst wenn das nicht geschieht, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Auf Bestimmungen, die nicht in EU-Zuständigkeiten fallen, hat Brüssel gar keinen Einfluss. Beim Mediengesetz etwa besserte Orbans Regierung auf Druck von Telekommunikationskommissarin Neelie Kroes nach - aber nur in den Punkten, die die Telekommunikationsverordnung der EU betrafen. Für Presserecht ist nämlich die EU nicht zuständig.
Der EU-Ebene fehlt die Möglichkeit, auf politische Tendenzen zu reagieren, die dem Geist der EU-Verträge widersprechen. Entweder die Kommission arbeitet sich kleinteilig an der Übereinstimmung von EU-Gesetzen und nationalen Gesetzen ab - oder sie holt den ganz großen Hammer raus. Der große Hammer ist Artikel 7 des EU-Vertrages: Wenn die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der EU-Grundwerte besteht, muss das von den Staats- und Regierungschefs der EU mit Vierfünftelmehrheit festgestellt werden. Bessert sich das Land dann nicht, kann der Europäische Rat auch Sanktionen beschließen - einschließlich des Entzugs der Stimmrechte in den EU-Gremien. Dafür braucht es dann aber Einstimmigkeit.